Meyster vergibt eine Rechnungsnummer erst, wenn alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG da sind, und zählt je Jahr ohne Lücken hoch, zum Beispiel RE-2026-1000, RE-2026-1001. Danach ist die Rechnung nach § 146 Abs. 4 AO festgeschrieben: Niemand ändert sie mehr, eine Korrektur geht nur per Stornorechnung.
- Rechnungsnummer
- RE-2026-1000, fortlaufend, ohne Lücken
- Neues Jahr
- Zähler beginnt wieder bei 1000
- Nach dem Abschluss
- unveränderbar, auch für den Inhaber
- Korrektur
- Stornorechnung mit eigener Nummer
- Steuerhinweise
- § 13b · § 19 · § 12 Abs. 3 UStG
- Privatkunden
- Lohnanteil nach § 35a EStG getrennt
Aus dem Angebot oder neu
Eine Rechnung startest du leer, aus einem angenommenen Angebot oder über den Assistenten. Aus dem Angebot übernimmt die Rechnung Kunde, Projekt, Positionen und Zahlungsbedingungen.

Der Rechnungsassistent führt dich in fünf Schritten: Angaben, Kunde, Projekt, Positionen, Prüfen. Als Leistungsdatum wählst du einen Tag, einen Zeitraum oder einzelne Leistungstage. Die Steuerart wählst du nicht selbst. Meyster ermittelt sie aus deinem Steuerprofil, dem Kunden und dem Projekt: Regelbesteuerung, Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Reverse Charge nach § 13b UStG.
Du kannst jederzeit als Entwurf speichern. Ein Entwurf hat keine Nummer und bleibt frei bearbeitbar. Wie die Schritte im Einzelnen aussehen, steht unter Eine Rechnung schreiben.
Geprüft, bevor die Nummer kommt
Beim Klick auf "Rechnung abschließen" prüft Meyster zuerst, ob alles da ist: deine Anschrift, deine Steuernummer oder USt-IdNr, die vollständige Anschrift des Kunden und bei § 13b auch die USt-IdNr des Kunden. Dann erzeugt Meyster die E-Rechnung und prüft sie nach EN 16931.
Fehlt etwas oder schlägt die Prüfung fehl, bleibt die Rechnung ein Entwurf. Meyster sagt dir, was fehlt, und keine Nummer wird verbraucht.
Erst wenn alles stimmt, sperrt Meyster die Nummernreihe kurz und vergibt die nächste Nummer. Schließen zwei Leute im selben Moment ab, bekommt jede Rechnung ihre eigene Nummer, ohne Doppel und ohne Lücke. Danach verschickt Meyster die Rechnung als PDF per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Kunden. Mehr dazu unter GoBD und die Nummerierung.
Was auf der Rechnung steht
Meyster setzt die Hinweise, die das Gesetz verlangt, selbst auf die Rechnung, sobald sie zutreffen:
- bei Bauleistungen an einen bauleistenden Unternehmer den Hinweis nach § 13b UStG, ohne Umsatzsteuer,
- als Kleinunternehmer den Hinweis nach § 19 UStG,
- für eine Photovoltaikanlage den Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG,
- für Privatkunden den Hinweis zur Aufbewahrung nach § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG,
- für Privatkunden Lohn und Material getrennt, damit sie § 35a EStG nutzen können.
Diese Pflichtblöcke lassen sich nicht ausblenden. Welche Angaben jede Rechnung braucht, steht unter Rechnungen in Meyster.
Festgeschrieben heißt festgeschrieben
Eine abgeschlossene Rechnung ändert niemand mehr, weder eine Position noch einen Betrag noch den Kunden. Das gilt für jede Rolle, auch für den Inhaber und auch für den Assistenten. Die Regel steckt in der Datenbank, nicht nur in der Maske.
Ist eine Rechnung falsch, stornierst du sie. Meyster legt eine Stornorechnung mit negativen Beträgen an. Sie bekommt die nächste Nummer aus derselben Reihe und verweist auf die ursprüngliche Rechnung. Beide bleiben dauerhaft lesbar. Danach schreibst du bei Bedarf eine neue, richtige Rechnung.
Ein Entwurf dagegen hat noch keine Nummer. Ihn löschst du einfach. Details unter Eine Rechnung stornieren.
Du nutzt schon ein Programm? So wechselst du.
14 Tage alle Funktionen von Pro, ohne Kreditkarte. Danach wählst du einen Tarif, sonst bleibt dein Konto lesbar. Es wird nichts von allein berechnet.