Eine Rechnung stornieren statt sie zu löschen

Eine festgeschriebene Rechnung kannst Du in Meyster nicht mehr bearbeiten und nicht mehr löschen. Ist sie falsch, stornierst Du sie. Meyster erstellt dabei eine eigene Stornorechnung, die die ursprüngliche Rechnung umkehrt.

Diese Seite erklärt, wie der Storno-Dialog funktioniert, was dabei genau passiert, und was danach möglich ist und was nicht. Warum eine Rechnungsnummer dabei nie verschwinden darf, steht bereits ausführlich unter GoBD und die Nummerierung von Rechnungen. Hier liest Du die Mechanik dazu.

Warum Du eine Rechnung nie einfach korrigierst

Anmerkung

Rechtlicher Hinweis

Eine festgeschriebene Rechnung, die falsch ist, wird nicht geändert. Sie wird durch ein Dokument storniert, das auf das Original verweist und es umkehrt. Danach darf eine korrigierte Rechnung neu ausgestellt werden.

Das Gesetz erlaubt es nicht, den Inhalt einer bereits ausgestellten Rechnung nachträglich zu verändern. Eine Buchführung muss zeigen, was tatsächlich passiert ist, auch wenn dabei ein Fehler unterlaufen ist. Deshalb bleibt die fehlerhafte Rechnung für immer sichtbar, genau so, wie sie ursprünglich ausgestellt wurde. Die Korrektur passiert daneben, nicht anstelle davon.

Was beim Stornieren passiert

Du öffnest den Storno-Dialog über das Menü auf der Detailseite der Rechnung, nicht aus der Liste.

Hinweis

Gut zu wissen

In der Rechnungsliste weist Meyster Dich darauf hin, dass Du eine Rechnung stattdessen auf ihrer Detailseite stornieren musst. Das Menü dort zeigt Dir alle Angaben zur Rechnung, bevor Du entscheidest.

  1. Rechnung öffnen

    Geh zu Rechnungen und öffne die betroffene Rechnung.

  2. Stornieren wählen

    Öffne das Menü auf der Detailseite und klick auf "Stornieren".

  3. Grund eintragen (optional)

    Ein Stornogrund ist freiwillig, zum Beispiel "Kundenanfrage" oder "Fehler in der Rechnung". Er landet im Audit-Trail und wird auf der Stornorechnung angezeigt.

  4. Bestätigen

    Meyster erstellt sofort die Stornorechnung und öffnet sie für Dich.

Was dabei im Hintergrund passiert:

  • Eine neue Stornorechnung mit negativen Positionen und negativen Beträgen wird erstellt. Sie übernimmt dieselben Positionen wie das Original, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
  • Die Stornorechnung verweist auf die Nummer der ursprünglichen Rechnung und bekommt selbst eine neue Nummer aus demselben Zähler, mit derselben Nummernvergabe, die für jede andere Rechnung gilt. Kein Sprung, keine Lücke.
  • Die ursprüngliche Rechnung wird als storniert markiert. Sie bleibt unverändert lesbar, mit allen ursprünglichen Beträgen und Positionen.
  • Beide Rechnungen bleiben dauerhaft gespeichert. Keine der beiden wird jemals gelöscht.

Eine Stornorechnung mitten in der Reihe

NummerWas es ist
RE-2026-1031Reguläre Rechnung, wird später fehlerhaft festgestellt
RE-2026-1032Stornorechnung zu RE-2026-1031, negative Beträge
RE-2026-1033Neu ausgestellte, korrigierte Rechnung

RE-2026-1031 bleibt storniert in der Liste stehen. RE-2026-1032 erklärt selbst, welche Rechnung sie umkehrt. RE-2026-1033 ist eine ganz normale, neue Rechnung.

Ausgestellt
Gesendet
Storniert

Aus ausgestellt oder gesendet führt Stornieren direkt nach storniert. Von dort geht es nicht mehr weiter.

Der Sonderfall: ein Entwurf

Ein Entwurf hat noch keine Nummer und keine rechtliche Wirkung. Er wurde nie an einen Kunden geschickt und zählt buchhalterisch nicht als Rechnung. Deshalb gibt es hier nichts umzukehren.

Klickst Du bei einem Entwurf auf "Stornieren", zeigt Meyster Dir deshalb einen anderen Dialog: "Entwurf löschen?". Bestätigst Du, löscht Meyster den Entwurf endgültig, statt eine Stornorechnung zu erstellen. Das ist der einzige Fall, in dem Meyster eine Rechnung tatsächlich löscht.

Warnung

Ein gelöschter Entwurf ist unwiderruflich weg

Anders als bei einer festgeschriebenen Rechnung gibt es hier keine Stornorechnung, die Du später nachschlagen könntest. Prüf den Entwurf, bevor Du ihn löschst.

Was nicht geht

Meyster verhindert diese Fälle nicht nur im Menü, sondern auch direkt in der Datenbank. Selbst ein fehlerhafter oder manipulierter Aufruf von außen scheitert an derselben Regel:

  • Eine Stornorechnung selbst stornieren. Eine Stornorechnung ist bereits die Korrektur. Sie umzukehren würde wieder auf dem ursprünglichen, fehlerhaften Stand landen.
  • Eine bereits stornierte Rechnung erneut stornieren. Jede Rechnung darf höchstens eine Stornorechnung haben.
  • Nur einen Teil einer Rechnung stornieren. Ein Storno kehrt immer die ganze Rechnung um. Willst Du nur einen Teil korrigieren, storniere die ganze Rechnung und stell anschließend eine neue, richtige Rechnung aus.
  • Eine festgeschriebene Rechnung auf einem anderen Weg löschen oder bearbeiten. Das gilt für jede Rolle im Konto, auch für den Inhaber.
Hinweis

Nur ein Mitglied kann stornieren

Diese Aktion darf ausschließlich ein Mitglied auslösen, das selbst im Konto angemeldet ist. Der KI-Assistent kann eine Rechnung nicht stornieren, auch nicht auf Deine Bitte hin. Diese Grenze ist in der Datenbank fest verankert, nicht nur eine Regel in der Oberfläche.

Was danach zu tun ist

Meyster stellt Dir die korrigierte Rechnung nicht automatisch aus. Nach dem Storno startest Du, falls überhaupt noch etwas zu berechnen ist, eine ganz normale neue Rechnung, genau wie jede andere.

Hinweis

Wann Du was nutzt

Storniere nur, wenn eine bereits festgeschriebene Rechnung fehlerhaft ist, zum Beispiel ein falscher Betrag, eine falsche Position oder der falsche Kunde. Solange eine Rechnung noch ein Entwurf ist, brauchst Du keinen Storno: Bearbeite sie einfach direkt oder lösch sie.

Meyster kennt kein eigenes Dokument namens "Gutschrift". Die Stornorechnung übernimmt diese Funktion. Mehr zum Begriff steht unter Begriffe von A bis Z.

Häufige Fragen

Verschwindet die fehlerhafte Rechnung nach dem Storno?

Nein. Sie bleibt für immer lesbar, jetzt mit dem Status storniert, und behält ihre ursprüngliche Nummer und ihre ursprünglichen Beträge.

Muss ich sofort eine neue Rechnung schreiben?

Nein. Der Storno allein ist bereits ein vollständiger Vorgang. Eine neue Rechnung folgt nur, wenn tatsächlich noch etwas zu berechnen bleibt.

Kann ich nur einen Teil einer Rechnung stornieren?

Nein. Ein Storno kehrt immer die gesamte Rechnung um. Eine teilweise Korrektur bedeutet: die ganze Rechnung stornieren, dann eine neue, richtige Rechnung ausstellen.

Warum sehe ich bei einem Entwurf einen anderen Dialog als bei einer fertigen Rechnung?

Ein Entwurf hat keine Nummer und keine rechtliche Wirkung. Es gibt nichts, das umgekehrt werden müsste, deshalb löscht Meyster ihn direkt, statt eine Stornorechnung zu erstellen.

Kann ich eine Stornorechnung wieder rückgängig machen?

Nein. Eine Stornorechnung kann nicht selbst storniert werden. Ist auch die Stornorechnung falsch, prüf die Beträge sorgfältig und stell danach eine neue, korrekte Rechnung aus.

Warum verlangt Meyster manchmal einen Grund für den Storno?

Der Grund ist freiwillig, hilft aber später, zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung oder wenn ein Kollege die Rechnung ansieht, sofort zu verstehen, warum sie storniert wurde.