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Eine Rechnung stornieren statt sie zu löschen

Warum eine festgeschriebene Rechnung nie bearbeitet oder gelöscht wird, wie eine Stornorechnung entsteht, und was danach von beiden Rechnungen übrig bleibt.

Eine festgeschriebene Rechnung können Sie in Meyster nicht mehr bearbeiten und nicht mehr löschen. Ist sie falsch, stornieren Sie sie. Meyster erstellt dabei eine eigene Stornorechnung, die die ursprüngliche Rechnung umkehrt.

Diese Seite erklärt, wie der Storno-Dialog funktioniert, was dabei genau passiert, und was danach möglich ist und was nicht. Warum eine Rechnungsnummer dabei nie verschwinden darf, steht bereits ausführlich unter GoBD und die Nummerierung von Rechnungen. Hier lesen Sie die Mechanik dazu.

Warum Sie eine Rechnung nie einfach korrigieren

Das Gesetz erlaubt es nicht, den Inhalt einer bereits ausgestellten Rechnung nachträglich zu verändern. Eine Buchführung muss zeigen, was tatsächlich passiert ist, auch wenn dabei ein Fehler unterlaufen ist. Deshalb bleibt die fehlerhafte Rechnung für immer sichtbar, genau so, wie sie ursprünglich ausgestellt wurde. Die Korrektur passiert daneben, nicht anstelle davon.

Was beim Stornieren passiert

Sie öffnen den Storno-Dialog über das Menü auf der Detailseite der Rechnung, nicht aus der Liste.

  1. Rechnung öffnen

    Gehen Sie zu Rechnungen und öffnen Sie die betroffene Rechnung.

  2. Stornieren wählen

    Öffnen Sie das Menü auf der Detailseite und klicken Sie auf "Stornieren".

  3. Grund eintragen (optional)

    Ein Stornogrund ist freiwillig, zum Beispiel "Kundenanfrage" oder "Fehler in der Rechnung". Er landet im Audit-Trail und wird auf der Stornorechnung angezeigt.

  4. Bestätigen

    Meyster erstellt sofort die Stornorechnung und öffnet sie für Sie.

Was dabei im Hintergrund passiert:

  • Eine neue Stornorechnung mit negativen Positionen und negativen Beträgen wird erstellt. Sie übernimmt dieselben Positionen wie das Original, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
  • Die Stornorechnung verweist auf die Nummer der ursprünglichen Rechnung und bekommt selbst eine neue Nummer aus demselben Zähler, mit derselben Nummernvergabe, die für jede andere Rechnung gilt. Kein Sprung, keine Lücke.
  • Die ursprüngliche Rechnung wird als storniert markiert. Sie bleibt unverändert lesbar, mit allen ursprünglichen Beträgen und Positionen.
  • Beide Rechnungen bleiben dauerhaft gespeichert. Keine der beiden wird jemals gelöscht.
Eine Stornorechnung mitten in der Reihe
NummerWas es ist
RE-2026-0031Reguläre Rechnung, wird später fehlerhaft festgestellt
RE-2026-0032Stornorechnung zu RE-2026-0031, negative Beträge
RE-2026-0033Neu ausgestellte, korrigierte Rechnung

RE-2026-0031 bleibt storniert in der Liste stehen. RE-2026-0032 erklärt selbst, welche Rechnung sie umkehrt. RE-2026-0033 ist eine ganz normale, neue Rechnung.

Ausgestellt
Gesendet
Storniert
Aus ausgestellt oder gesendet führt Stornieren direkt nach storniert. Von dort geht es nicht mehr weiter.

Der Sonderfall: ein Entwurf

Ein Entwurf hat noch keine Nummer und keine rechtliche Wirkung. Er wurde nie an einen Kunden geschickt und zählt buchhalterisch nicht als Rechnung. Deshalb gibt es hier nichts umzukehren.

Wenn Sie bei einem Entwurf auf "Stornieren" klicken, zeigt Meyster Ihnen deshalb einen anderen Dialog: "Entwurf löschen?". Bestätigen Sie, löscht Meyster den Entwurf endgültig, statt eine Stornorechnung zu erstellen. Das ist der einzige Fall, in dem Meyster eine Rechnung tatsächlich löscht.

Was nicht geht

Meyster verhindert diese Fälle nicht nur im Menü, sondern auch direkt in der Datenbank. Selbst ein fehlerhafter oder manipulierter Aufruf von außen scheitert an derselben Regel:

  • Eine Stornorechnung selbst stornieren. Eine Stornorechnung ist bereits die Korrektur. Sie umzukehren würde wieder auf dem ursprünglichen, fehlerhaften Stand landen.
  • Eine bereits stornierte Rechnung erneut stornieren. Jede Rechnung darf höchstens eine Stornorechnung haben.
  • Nur einen Teil einer Rechnung stornieren. Ein Storno kehrt immer die ganze Rechnung um. Wollen Sie nur einen Teil korrigieren, stornieren Sie die ganze Rechnung und stellen anschließend eine neue, richtige Rechnung aus.
  • Eine festgeschriebene Rechnung auf einem anderen Weg löschen oder bearbeiten. Das gilt für jede Rolle im Konto, auch für den Inhaber.

Was danach zu tun ist

Meyster stellt Ihnen die korrigierte Rechnung nicht automatisch aus. Nach dem Storno starten Sie, falls überhaupt noch etwas zu berechnen ist, eine ganz normale neue Rechnung, genau wie jede andere.

Wann Sie was nutzen

Stornieren Sie nur, wenn eine bereits festgeschriebene Rechnung fehlerhaft ist, zum Beispiel ein falscher Betrag, eine falsche Position oder der falsche Kunde. Solange eine Rechnung noch ein Entwurf ist, brauchen Sie keinen Storno: Sie bearbeiten sie einfach direkt oder löschen sie.

Meyster kennt kein eigenes Dokument namens "Gutschrift". Die Stornorechnung übernimmt diese Funktion. Mehr zum Begriff steht unter Begriffe von A bis Z.

Häufige Fragen

Verschwindet die fehlerhafte Rechnung nach dem Storno?

Nein. Sie bleibt für immer lesbar, jetzt mit dem Status storniert, und behält ihre ursprüngliche Nummer und ihre ursprünglichen Beträge.

Muss ich sofort eine neue Rechnung schreiben?

Nein. Der Storno allein ist bereits ein vollständiger Vorgang. Eine neue Rechnung folgt nur, wenn tatsächlich noch etwas zu berechnen bleibt.

Kann ich nur einen Teil einer Rechnung stornieren?

Nein. Ein Storno kehrt immer die gesamte Rechnung um. Eine teilweise Korrektur bedeutet: die ganze Rechnung stornieren, dann eine neue, richtige Rechnung ausstellen.

Warum sehe ich bei einem Entwurf einen anderen Dialog als bei einer fertigen Rechnung?

Ein Entwurf hat keine Nummer und keine rechtliche Wirkung. Es gibt nichts, das umgekehrt werden müsste, deshalb löscht Meyster ihn direkt, statt eine Stornorechnung zu erstellen.

Kann ich eine Stornorechnung wieder rückgängig machen?

Nein. Eine Stornorechnung kann nicht selbst storniert werden. Ist auch die Stornorechnung falsch, prüfen Sie die Beträge sorgfältig und stellen Sie danach eine neue, korrekte Rechnung aus.

Warum verlangt Meyster manchmal einen Grund für den Storno?

Der Grund ist freiwillig, hilft aber später, zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung oder wenn ein Kollege die Rechnung ansieht, sofort zu verstehen, warum sie storniert wurde.