Meyster stellt deine Rechnungen als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format aus: ein PDF/A-3, in dem die strukturierten Daten nach EN 16931 stecken, wie § 14 Abs. 1 UStG es verlangt. Meyster prüft die Daten, bevor die Rechnung ihre Nummer bekommt, und du musst dafür nichts einstellen.
- Format
- ZUGFeRD, Profil EXTENDED
- Datei
- PDF/A-3 mit eingebetteten Daten
- Prüfung
- EN 16931, vor der Nummer
- Einstellung
- keine, immer an
- Tarif
- Base und Pro
Eine Datei für Mensch und Buchhaltung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung mit strukturierten Daten, die eine Software direkt einlesen kann. Ein normales PDF ohne diese Daten ist keine E-Rechnung.
ZUGFeRD verbindet beides in einer Datei. Dein Kunde öffnet ein ganz normales PDF, liest es, druckt es und legt es ab. Die Daten stecken unsichtbar darin, für seine Buchhaltung. Er braucht dafür keine besondere Software.
Meyster erzeugt das PDF als PDF/A-3, das Format für die Langzeitarchivierung, und bettet die Daten im Profil EXTENDED ein. Die verkürzten Profile MINIMUM und BASIC WL erzeugt Meyster nie, denn sie gelten nicht als vollständige Rechnung.
Welches Format wann passt, erklärt XRechnung oder ZUGFeRD. Ab wann die Pflicht für deinen Betrieb gilt, steht unter Ab wann gilt die Pflicht.
Geprüft, bevor die Nummer kommt
Beim Abschließen einer Rechnung erzeugt Meyster zuerst die E-Rechnung und prüft sie gegen die Geschäftsregeln von EN 16931. Erst wenn die Prüfung besteht, vergibt Meyster die Rechnungsnummer.
Schlägt die Prüfung fehl, bleibt die Rechnung ein Entwurf. Keine Nummer wird verbraucht, und Meyster sagt dir, was fehlt, zum Beispiel welche Angabe zu deiner Firma du in den Einstellungen ergänzen musst.
Die Zahlen im PDF und in den Daten müssen übereinstimmen. Weichen die Summen ab, bricht Meyster ab, statt eine widersprüchliche Rechnung auszustellen. Mehr dazu unter E-Rechnung, XRechnung und ZUGFeRD.
Was in den Daten steht
In den strukturierten Daten stehen dieselben Angaben wie auf dem PDF: du und dein Kunde mit Anschrift, deine Steuernummer oder USt-IdNr, Nummer und Datum, das Leistungsdatum, jede Position mit Menge, Einheit und Preis, die Beträge je Steuersatz, Zahlungsbedingungen und Bankverbindung.
Auch die Sonderfälle stehen darin:
- der Grund für Reverse Charge nach § 13b UStG,
- der Nullsatz für Photovoltaik nach § 12 Abs. 3 UStG, in einer eigenen Zeile der Steueraufstellung,
- einzelne Leistungstage als Zeitraum, mit den Tagen als Notiz.
Eine Stornorechnung ist ebenfalls eine E-Rechnung und verweist auf die Nummer der ursprünglichen Rechnung.
Kein Schalter, keine Formatwahl
Es gibt keine Einstellung, die die E-Rechnung abschaltet, und keine Formatauswahl. Meyster stellt vom ersten Tag an strukturiert aus, egal ob die Pflicht für deinen Betrieb schon gilt. So musst du nicht selbst entscheiden, welche Rechnung eine E-Rechnung sein muss.
Nach dem Abschluss legt Meyster die E-Rechnung unverändert im Archiv ab. Lädst du sie ein Jahr später herunter, bekommst du genau die Datei, die dein Kunde bekommen hat.
Du nutzt schon ein Programm? So wechselst du.
14 Tage alle Funktionen von Pro, ohne Kreditkarte. Danach wählst du einen Tarif, sonst bleibt dein Konto lesbar. Es wird nichts von allein berechnet.