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Vorlagen

Vorlagen für Handwerkerrechnungen

Pflichtangaben und Muster für die Abschlagsrechnung, die Rechnung nach § 13b UStG und die Rechnung mit Lohnanteil nach § 35a EStG.

Die Vorlagen

Drei Vorlagen für die Rechnungen, die am Bau am häufigsten schiefgehen: die Abschlagsrechnung, die Rechnung nach § 13b UStG und die Rechnung mit Lohnanteil nach § 35a EStG. Jede nennt die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG mit Paragraf und zeigt ein Muster als Tabelle.

Vorlagen
3
Pflichtangaben
§ 14 Abs. 4 UStG
E-Rechnung an Unternehmen
ab 01.01.2027 oder 01.01.2028
Stand
29.09.2026

Die drei Vorlagen

VorlageWann du sie brauchstDie besondere Angabe
AbschlagsrechnungDu rechnest einen Teil der Leistung vorab abDas Teilentgelt mit Steuer, später abgezogen in der Schlussrechnung nach § 14 Abs. 5 UStG
Rechnung nach § 13bDu arbeitest für eine Baufirma mit Bescheinigung USt 1 TG"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", kein Steuerbetrag
Rechnung mit § 35aDu arbeitest für eine Privatperson an Haus oder WohnungLohn und Material getrennt, Hinweis auf zwei Jahre Aufbewahrung

Was jede Rechnung braucht

Jede der drei baut auf denselben Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG auf:

  1. Name und Anschrift von dir und vom Kunden
  2. Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  3. Ausstellungsdatum
  4. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  5. Menge und Art oder Umfang und Art der Leistung
  6. Zeitpunkt der Leistung
  7. Entgelt, aufgeteilt nach Steuersätzen
  8. Steuersatz und Steuerbetrag, oder der Hinweis auf eine Befreiung
  9. Bei Arbeiten am Grundstück für eine Privatperson: der Hinweis auf zwei Jahre Aufbewahrung

Die drei Vorlagen ergänzen diese Liste um das, was ihr Fall zusätzlich verlangt.

Warum eine Vorlage ab 2027 oder 2028 nicht mehr reicht

Eine Rechnung an ein anderes Unternehmen im Inland muss eine E-Rechnung sein (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Seit 2025 muss jeder Betrieb sie empfangen können, für das Ausstellen gelten Übergangsfristen. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931. Ein PDF aus Word ist keine.

Bis zum 31.12.2026 darfst du noch Papier oder, mit Zustimmung des Kunden, ein einfaches PDF schicken. Lag dein Vorjahresumsatz bei höchstens 800.000 Euro, gilt das bis zum 31.12.2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Danach ist für Firmenkunden jede Vorlage in Word oder Excel zu wenig.

Für Privatkunden ändert sich nichts. Private Endverbraucher sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen, schreibt das BMF.

Die Vorlagen und Meyster

In Meyster schreibst du Rechnungen ohne Vorlage. Meyster prüft die Pflichtangaben, bevor die Rechnungsnummer vergeben wird, und erzeugt jede fertige Rechnung als ZUGFeRD-PDF nach EN 16931. § 13b setzt Meyster aus der Bescheinigung USt 1 TG des Kunden, den Lohnanteil nach § 35a druckt es bei jeder Rechnung an eine Privatperson. Das gilt in beiden Tarifen.

Abschlags- und Schlussrechnungen stellt Meyster heute nicht aus. Die Vorlage Abschlagsrechnung erklärt deshalb nur das Recht.

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