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E-Rechnung

Betrifft mich die E-Rechnungspflicht?

Fünf Fragen zu Kunden, Umsatz und Besteuerung. Du siehst, ob du ab 2027, ab 2028 oder gar nicht E-Rechnungen ausstellen musst.

Stand 29.09.2026, von Luka Harambasic

Ob du E-Rechnungen ausstellen musst, hängt an drei Dingen: ob du an andere Unternehmen im Inland abrechnest, ob du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist und wie hoch dein Gesamtumsatz im Vorjahr war. Über 800.000 € gilt die Pflicht ab dem 01.01.2027, sonst ab dem 01.01.2028 (§ 27 Abs. 38 UStG).

Der Check

Beantworte fünf Fragen zu deinen Kunden, deinem Umsatz und deiner Besteuerung. Am Ende siehst du, ab wann die Pflicht für deinen Betrieb gilt.

Betrifft mich die Pflicht?

Verkaufst du an andere Unternehmen in Deutschland?
Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
Lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 €?
Schreibst du nur Rechnungen bis 250 € brutto?
Arbeitest du für öffentliche Auftraggeber?

Dein Ergebnis

Beantworte alle Fragen. Dann steht hier, ab wann du E-Rechnungen ausstellen musst.

Was der Check prüft

Der Check bildet die Regeln aus § 14 Abs. 2 und § 27 Abs. 38 UStG ab, mit den Ausnahmen für Kleinunternehmer (§ 34a UStDV), für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) und für Rechnungen an Privatkunden. Die Termine und Ausnahmen stehen ausführlich unter Ab wann gilt die Pflicht.

Was der Check nicht ersetzt

Der Check ist eine erste Einordnung, keine Steuerberatung. Er kennt deinen Betrieb nur aus fünf Antworten. Sonderfälle wie eine Organschaft, steuerfreie Umsätze, Kunden im Ausland oder ein Wechsel der Besteuerung mitten im Jahr prüft er nicht. Sprich darüber mit deinem Steuerberater.

Der Check prüft auch keine Rechnung. Ob eine einzelne Datei eine gültige E-Rechnung ist, sagt er nicht. Für öffentliche Auftraggeber sagt er nur, dass eigene Regeln gelten. Welche das sind, steht unter öffentliche Auftraggeber.

Unabhängig vom Ergebnis gilt für jeden Betrieb: E-Rechnungen empfangen können musst du seit dem 01.01.2025.

Wenn die Pflicht dich trifft

Meyster stellt deine Rechnungen als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format aus und prüft sie gegen die Geschäftsregeln der EN 16931, bevor sie eine Nummer bekommt. Das gilt in beiden Tarifen, ab Base. Mehr unter E-Rechnung in Meyster.

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