Für Aufträge des Bundes musst du E-Rechnungen stellen. Ausgenommen sind vor allem Direktaufträge bis 1.000 € (§ 3 Abs. 3 E-RechV). Die Rechnung trägt die Leitweg-ID, die dir der Auftraggeber nennt, und geht über die Plattform OZG-RE oder über Peppol. Länder und Gemeinden haben eigene Regeln.
- Pflicht beim Bund
- seit 27.11.2020
- Ausnahme Direktauftrag
- bis 1.000 €
- Standard
- XRechnung, § 4 E-RechV
- Pflichtangabe
- Leitweg-ID, § 5 E-RechV
- Einreichen
- OZG-RE oder Peppol
Die Regeln des Bundes
Für Aufträge der Bundesverwaltung gilt die E-Rechnungsverordnung (E-RechV). Seit dem 27.11.2020 müssen alle Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen elektronisch stellen, unabhängig von der Größe des Betriebs. Ausgenommen sind Rechnungen über Direktaufträge bis zu 1.000 € (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 E-RechV).
Vorgesehen ist der Standard XRechnung. Ein anderer Standard ist zulässig, wenn er der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht (§ 4 Abs. 1 E-RechV). Neben den Angaben des Umsatzsteuergesetzes verlangt der Bund mindestens die Leitweg-ID, die Bankverbindung, die Zahlungsbedingungen und eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers (§ 5 Abs. 1 E-RechV).
Diese Regeln gelten neben der allgemeinen Pflicht aus dem Umsatzsteuergesetz. Für Aufträge der öffentlichen Hand greifen sie schon heute, unabhängig von den Terminen 2027 und 2028.
Die Leitweg-ID
Die Leitweg-ID sagt, an welche Stelle der Verwaltung eine Rechnung geht. Du beantragst sie nicht selbst. Der Auftraggeber nennt sie dir, zum Beispiel in der Bestellung oder im Auftragsschreiben. In der E-Rechnung steht sie im Feld Käuferreferenz (BT-10).
Fehlt dir die Leitweg-ID, frag bei der Stelle nach, die dich beauftragt hat. Ohne sie fehlt der Rechnung eine Pflichtangabe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 E-RechV).
OZG-RE und Peppol
Die Bundesverwaltung empfängt Rechnungen seit September 2025 über eine zentrale Plattform, die OZG-RE. Die frühere Plattform ZRE ist darin aufgegangen. Über die OZG-RE erreichst du auch Teile der mittelbaren Bundesverwaltung und einige Länder.
Du hast vier Wege, eine Rechnung einzureichen:
- Weberfassung: Du tippst die Rechnung im Browser ein.
- Upload: Du lädst eine fertige Datei hoch.
- E-Mail: Du schickst die Datei an die Plattform.
- Peppol: Dein Programm oder ein Dienstleister schickt die Rechnung über das europäische Peppol-Netz.
Die Plattform prüft jede eingereichte Rechnung auf Konformität, bevor sie weitergeht.
Länder und Gemeinden
Die Länder regeln die E-Rechnung für ihre Behörden und Gemeinden selbst, mit eigenen Schwellen, Formaten und Portalen. Einige Länder nutzen die OZG-RE mit, andere haben eigene Regeln. Verlass dich deshalb nicht auf die Regeln des Bundes, sondern frag deinen Auftraggeber nach Format, Leitweg-ID und Portal, bevor du die erste Rechnung schreibst.
Was Meyster hier heute nicht kann
Meyster erzeugt ZUGFeRD im Profil EXTENDED, als PDF/A-3, geprüft gegen die Geschäftsregeln der EN 16931. Eine XRechnung erzeugt Meyster heute nicht, auch nicht für einen Kunden der öffentlichen Hand. Meyster bietet kein Feld für die Leitweg-ID und reicht nichts über die OZG-RE oder Peppol ein.
Für Rechnungen an die Plattformen des Bundes ist Meyster deshalb heute nicht das passende Werkzeug. Für Rechnungen an Betriebe und Hausverwaltungen erzeugt Meyster die E-Rechnung im ZUGFeRD-Format, in beiden Tarifen, ab Base. Mehr unter XRechnung oder ZUGFeRD und E-Rechnung in Meyster.
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