Eine Rechnung an eine Privatperson braucht die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG, bei Arbeiten am Haus auch den Hinweis auf zwei Jahre Aufbewahrung. Damit dein Kunde 20 Prozent der Arbeitskosten nach § 35a EStG absetzen kann, weist du Lohn und Material getrennt aus, und er muss überweisen.
- Steuerabzug für den Kunden
- 20 % der Arbeitskosten
- Höchstens
- 1.200 € im Jahr
- Nur mit
- Rechnung und Überweisung
- Rechnung stellen
- binnen 6 Monaten nach der Leistung
- E-Rechnung an Privatkunden
- nicht nötig
Was § 35a verlangt
Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ermäßigt sich die Einkommensteuer deines Kunden um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Die Arbeit muss in seinem Haushalt in der EU oder im EWR stattfinden (§ 35a Abs. 4 EStG).
Drei Bedingungen aus § 35a Abs. 5 EStG betreffen deine Rechnung:
- Der Abzug gilt nur für Arbeitskosten. Material zählt nicht.
- Dein Kunde braucht eine Rechnung.
- Er muss auf dein Konto zahlen. Barzahlung schließt den Abzug aus.
Weil nur die Arbeitskosten zählen, muss dein Kunde sie aus der Rechnung ablesen können. Deshalb weist du Lohn und Material getrennt aus. Wie viel das deinem Kunden bringt, rechnet der Rechner Lohnanteil § 35a aus.
Die Pflichtangaben
Arbeitest du an einem Grundstück, also an Haus oder Wohnung, musst du auch einer Privatperson innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung stellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG).
| Nr. | Pflichtangabe | Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Vollständiger Name und Anschrift von dir und vom Kunden | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| 2 | Deine Steuernummer oder USt-IdNr. | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG |
| 3 | Ausstellungsdatum | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG |
| 4 | Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG |
| 5 | Umfang und Art der Leistung | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG |
| 6 | Zeitpunkt der Leistung | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG |
| 7 | Das Entgelt, aufgeteilt nach Steuersätzen | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG |
| 8 | Steuersatz und Steuerbetrag | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG |
| 9 | Hinweis, dass der Kunde die Rechnung zwei Jahre aufbewahren muss | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9, § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG |
| 10 | Lohn und Material getrennt, damit der Kunde § 35a nutzen kann | § 35a Abs. 5 EStG |
Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich: ein Satz, dass der Kunde überweisen soll, weil eine Barzahlung den Steuerabzug ausschließt.
Muster: Rechnung für ein kleines Bad
Ein Beispiel mit erfundenen Daten. Die Positionen kommen aus den Paketen Fliesenleger und Allgemein von Meyster, die Preise sind Beispielwerte.
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Rechnungssteller | Muster Fliesen GmbH, Werkstraße 3, 12345 Musterstadt |
| Steuernummer | 12/345/67890 |
| Kundin | Erika Beispiel, Gartenweg 5, 12345 Musterstadt |
| Rechnungsnummer | RE-2026-1044 |
| Ausstellungsdatum | 30.09.2026 |
| Leistungszeitraum | 21.09.2026 bis 25.09.2026 |
| Pos. | Leistung | Menge | Einheit | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Anfahrt und Baustelleneinrichtung | 1 | Pauschal | 250,00 € | 250,00 € |
| 2 | Abdichtung Wand/Boden | 12 | m² | 28,00 € | 336,00 € |
| 3 | Verlegen Wandfliesen | 22 | m² | 55,00 € | 1.210,00 € |
| 4 | Verlegen Bodenfliesen | 6 | m² | 48,00 € | 288,00 € |
| 5 | Silikonfuge | 18 | m | 8,50 € | 153,00 € |
| 6 | Regiestunde Fliesenarbeiten | 3 | Std | 65,00 € | 195,00 € |
| Summe netto | 2.432,00 € | ||||
| Umsatzsteuer 19 % | 462,08 € | ||||
| Rechnungsbetrag | 2.894,08 € |
Darunter der Lohn- und Materialanteil nach § 35a EStG:
| Anteil | Netto | Umsatzsteuer | Brutto |
|---|---|---|---|
| Lohn | 1.983,28 € | 376,82 € | 2.360,10 € |
| Material | 448,72 € | 85,26 € | 533,98 € |
Dazu die Hinweise: "Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Eine Barzahlung schließt den Steuerabzug nach § 35a EStG aus." und der Hinweis auf zwei Jahre Aufbewahrung nach § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG.
Wie der Lohnanteil entsteht
Eine Position ist selten reine Arbeit. Beim Fliesenlegen steckt Kleber im Preis, bei einer Trockenbauwand die Platten. Du teilst deshalb jede Position in Lohn und Material auf, zum Beispiel mit einem Prozentsatz.
In Meyster trägt jede Leistung im Katalog einen Lohnanteil in Prozent. Die mitgelieferten Positionen haben einen je Position recherchierten Wert, zum Beispiel 78 Prozent für Verlegen Wandfliesen. Eine Materialposition zählt immer voll als Material. Für den ganzen Beleg kannst du auch einen einheitlichen Lohnanteil setzen.
Bei jeder Rechnung an eine Privatperson rechnet Meyster daraus Lohn und Material aus und druckt den Block "Lohn- und Materialanteil (§ 35a EStG)" mit dem Hinweis zur Überweisung. Den Block kannst du nicht ausblenden. Den Aufbewahrungshinweis druckt Meyster ebenfalls. Das gilt in beiden Tarifen. Details in der Hilfe unter Positionen und Preise.
Keine E-Rechnung für Privatkunden
Die E-Rechnungspflicht gilt für Rechnungen an andere Unternehmen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Private Endverbraucher sind davon nicht betroffen, schreibt das BMF. Deine Rechnung nach § 35a darf also ein PDF oder Papier bleiben.
Meyster erzeugt trotzdem jede fertige Rechnung als ZUGFeRD-PDF. Deine Kundin öffnet sie wie jedes PDF. Für Firmenkunden erfüllt dieselbe Datei die E-Rechnungspflicht.
14 Tage alle Funktionen von Pro, ohne Kreditkarte. Danach wählst du einen Tarif, sonst bleibt dein Konto lesbar. Es wird nichts von allein berechnet.