Ein Privatkunde kann 20 Prozent der Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung von seiner Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Die volle Ermäßigung erreicht er damit bei 6.000 Euro Arbeitskosten im Jahr, und nur mit Rechnung und Überweisung.
Lohnanteil nach § 35a EStG berechnen
Ergebnis
- Umsatzsteuer 19 %
- 380,00 €
- Lohnanteil, brutto
- 2.380,00 €
- Steuerermäßigung deines Kunden, 20 %
- 476,00 €
Dein Kunde zieht 20 % der Arbeitskosten brutto von seiner Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen (§ 35a Abs. 3 EStG). Material zählt nicht mit. Keine Steuerberatung.
- Ermäßigung
- 20 % der Arbeitskosten
- Höchstens
- 1.200 € im Jahr
- Voll ausgeschöpft bei
- 6.000 € Arbeitskosten
- Material
- zählt nicht
- Zahlung
- nur per Überweisung
Was als Arbeitskosten zählt
§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG sagt: Der Abzug gilt nur für Arbeitskosten. Das ist der Lohn für die Arbeit vor Ort. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gehören auch Fahrtkosten und Maschinenkosten dazu, jeweils mit der Umsatzsteuer darauf.
Nicht dazu gehört das Material: Fliesen, Farbe, Platten, Bodenbelag, Kleber, Kleinteile. Auch eine Pauschale, in der Material und Arbeit untrennbar stecken, hilft deinem Kunden nur, wenn die Rechnung den Arbeitsanteil nennt.
| Zählt als Arbeitskosten | Zählt nicht |
|---|---|
| Arbeitslohn für Gesellen, Meister und Helfer | Material und Verbrauchsmaterial |
| Fahrtkosten | Waren, die du nur lieferst |
| Maschinenkosten | Bar bezahlte Rechnungen |
| Umsatzsteuer auf diese Posten | Kosten, die schon Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind |
Die Bedingungen für deinen Kunden
- Es geht um Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung (§ 35a Abs. 3 EStG).
- Die Arbeit findet im Haushalt des Kunden statt, in der EU oder im EWR (§ 35a Abs. 4 EStG).
- Der Kunde hat eine Rechnung und hat auf dein Konto überwiesen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).
- Die Kosten sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, etwa bei einer vermieteten Wohnung (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG).
- Die Maßnahme ist nicht öffentlich gefördert mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
- Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, gibt es den Höchstbetrag nur einmal (§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG).
Der Höchstbetrag gilt für das ganze Jahr, nicht je Rechnung. Hat dein Kunde im selben Jahr schon einen anderen Handwerker beauftragt, zählt dessen Rechnung mit.
Zwei Beispiele
Ein kleines Bad. Die Rechnung weist Lohn von 1.983,28 € netto aus, mit 376,82 € Umsatzsteuer also 2.360,10 € brutto. 20 Prozent davon sind 472,02 €. Das Material zählt nicht.
Ein Dachgeschoss. Die Arbeitskosten liegen bei 8.000,00 € brutto. 20 Prozent wären 1.600,00 €. Die Ermäßigung ist aber auf 1.200,00 € im Jahr begrenzt, mehr bekommt der Kunde nicht, auch wenn im selben Jahr keine andere Rechnung dazukommt.
| Arbeitskosten brutto | 20 % davon | Ermäßigung |
|---|---|---|
| 2.360,10 € | 472,02 € | 472,02 € |
| 6.000,00 € | 1.200,00 € | 1.200,00 € |
| 8.000,00 € | 1.600,00 € | 1.200,00 € |
Keine Steuerberatung
Dieser Rechner zeigt, wie § 35a EStG rechnet. Er ist keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe dein Kunde die Ermäßigung bekommt, entscheidet sein Finanzamt mit seiner Steuererklärung. Bei Fragen hilft sein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Du als Handwerker sorgst für den Teil, den nur du liefern kannst: eine Rechnung, aus der die Arbeitskosten klar hervorgehen, und den Hinweis, dass dein Kunde überweisen muss.
Wie Meyster den Lohnanteil auf die Rechnung druckt
In Meyster trägt jede Leistung im Katalog einen Lohnanteil in Prozent. Die mitgelieferten Positionen haben einen je Position recherchierten Wert: Alte Tapete entfernen 95 Prozent, Verlegen Wandfliesen 78 Prozent, ein Container für Bauschutt 15 Prozent. Du kannst jeden Wert ändern oder aus Arbeitszeit und Stundensatz ausrechnen lassen. Eine Materialposition zählt immer voll als Material.
Bei jeder Rechnung an eine Privatperson rechnet Meyster Lohn und Material aus und druckt den Block "Lohn- und Materialanteil (§ 35a EStG)": Lohn und Material je mit Netto, Umsatzsteuer und Brutto, dazu der Hinweis "Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Eine Barzahlung schließt den Steuerabzug nach § 35a EStG aus." Den Block kannst du nicht ausblenden. Das gilt in beiden Tarifen.
Mehr in der Hilfe unter Positionen und Preise und in der Vorlage Rechnung mit § 35a.
14 Tage alle Funktionen von Pro, ohne Kreditkarte. Danach wählst du einen Tarif, sonst bleibt dein Konto lesbar. Es wird nichts von allein berechnet.