Das Kundenportal ein- und ausschalten

Das Kundenportal ist die Seite, auf der Dein Kunde ein Angebot liest und annimmt oder ablehnt, ohne ein eigenes Konto bei Meyster zu brauchen. Diese Einstellungsseite erklärt, wie das Portal funktioniert. Ob Deine Firma es überhaupt nutzt, schaltest Du an anderer Stelle ein.

Das Portal ein- oder ausschalten

Der Schalter Kundenportal steht nicht mehr auf dieser Seite, sondern unter Funktionen, zusammen mit jedem anderen Teil, den Deine Firma nutzt oder nicht. Ist er eingeschaltet, öffnet Meyster für jedes gesendete Angebot einen Portal-Link, wie unten beschrieben. Ist er ausgeschaltet, gibt es keinen neuen Portal-Link mehr, und die bereits verschickten Links hören auf zu funktionieren. Ausgenommen sind Links zu Angeboten, die ein Privatkunde im Portal angenommen hat: Sie zeigen weiter das Angebot, die Widerrufsbelehrung und „Vertrag widerrufen“, bis sie ablaufen, denn das Gesetz verlangt die Widerrufsfunktion für die ganze Widerrufsfrist.

Das Kundenportal braucht den Tarif Pro. Auf einem niedrigeren Tarif zeigt Funktionen statt des Schalters einen Hinweis mit dem nötigen Tarif und einen Knopf zu Abonnement.

Ist das Portal ausgeschaltet, zeigt diese Seite selbst nur einen Abschnitt mit dem Hinweis, dass die Funktion aus ist. Darunter führt ein Knopf zurück zu Funktionen. Ist Deine Firma nicht auf Tarif Pro, nennt der Abschnitt stattdessen den nötigen Tarif, und der Knopf darunter führt zu Abonnement.

Wie das Kundenportal funktioniert

  1. Du verschickst einen Link

    Meyster legt einen privaten Link in die Angebots-E-Mail. Dieser Link gehört zu genau diesem einen Angebot und enthält ein Token, das kein Kunde erraten kann.

  2. Dein Kunde liest und entscheidet

    Der Kunde öffnet den Link im Browser, ohne sich anzumelden, sieht jede Position und die Summe und nimmt das Angebot dort an oder lehnt es ab.

  3. Meyster hält die Entscheidung fest

    Datum, Uhrzeit und der eingegebene Name werden beim Angebot gespeichert, damit Du später zeigen kannst, was vereinbart wurde.

Wenn ein Privatkunde annimmt

Ist Dein Kunde als Privatperson angelegt, gelten beim Annehmen im Portal die Regeln für Verbraucher.

  • Vorzeitiger Leistungsbeginn. Über dem Knopf zum Beauftragen steht ein Kästchen, mit dem der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Du vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnst. Es ist nie vorausgewählt und keine Bedingung für die Annahme. Kreuzt der Kunde es an, zeigt das Angebot Datum und Uhrzeit dieses Verlangens.
  • E-Mail-Adresse. Hat der Kunde keine E-Mail-Adresse in seinen Kundendaten, fragt das Portal danach, bevor er annehmen kann.
  • Vertragsbestätigung. Gleich nach der Annahme bekommt der Kunde eine E-Mail mit Angebotsnummer, Leistung, Gesamtpreis, dem Angebot als PDF, der Widerrufsbelehrung, dem Muster-Widerrufsformular und der Angabe, ob er den vorzeitigen Beginn verlangt hat. Sie geht an die Adresse aus den Kundendaten und nur dann an eine im Portal eingegebene, wenn dort keine steht.
  • Link bleibt offen. Der Portal-Link bleibt nach der Annahme mindestens zwölf Monate und vierzehn Tage gültig, damit der Kunde die ganze Widerrufsfrist über widerrufen kann.

Wenn ein Kunde den Vertrag widerruft

Nach der Annahme zeigt das Portal einem Privatkunden den Knopf Vertrag widerrufen, wie es § 356a BGB verlangt. Der Kunde bestätigt im nächsten Schritt Namen, Vertrag und E-Mail-Adresse und schickt den Widerruf mit Widerruf bestätigen ab. Danach passiert Folgendes:

  • Der Kunde bekommt sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Inhalt seiner Erklärung und Datum und Uhrzeit des Eingangs. Sie geht an die Adresse aus den Kundendaten, wenn dort eine steht.
  • Du bekommst eine Benachrichtigung in Meyster und, wenn Deine Firma eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, eine E-Mail.
  • Das Angebot zeigt oben den Hinweis, dass der Kunde den Vertrag widerrufen hat, mit Datum und Uhrzeit. Der Status des Angebots ändert sich nicht.

Prüfe den Widerruf und erstatte erhaltene Zahlungen innerhalb von vierzehn Tagen. Geht ein Widerruf erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ein, speichert Meyster ihn trotzdem. Die E-Mail an Dich sagt dann ausdrücklich, dass er nach Fristablauf kam, und nennt das Fristende. Prüfe in diesem Fall, ob der Widerruf noch wirksam ist, bevor Du etwas erstattest.

Wer diese Seite sehen darf

Nur ein Administrator oder der Inhaber kann Kundenportal überhaupt öffnen. Ein Mitglied wird sofort zurück zu den Einstellungen geschickt.

Den Schalter selbst darf, wie jede Funktion, ein Administrator oder der Inhaber unter Funktionen umlegen. Diese Seite hier zeigt nur noch, was passiert, sobald das Portal an ist: die Erklärung unten, wie es funktioniert.

Ein Beispiel

Müller GmbH hat das Kundenportal eingeschaltet. Jedes Angebot, das die Firma verschickt, trägt seither einen Portal-Link, über den der jeweilige Kunde direkt annehmen oder ablehnen kann.

Häufige Fragen

Wo finde ich den Schalter für das Kundenportal?

Unter Funktionen. Diese Seite hier zeigt nur noch, wie das Portal funktioniert, sobald es an ist, oder einen Hinweis, wenn es aus ist.

Warum sehe ich hier nur einen Hinweis statt der Erklärung, wie das Portal funktioniert?

Weil das Kundenportal für Deine Firma ausgeschaltet ist. Schalte es unter Funktionen ein, um die Erklärung und, sobald verfügbar, weitere Einstellungen zu sehen. Braucht Deine Firma dafür den Tarif Pro, nennt der Hinweis das.

Er hört auf zu funktionieren, und Meyster legt keinen neuen Portal-Link mehr an. Ausgenommen ist der Link zu einem Angebot, das ein Privatkunde im Portal angenommen hat. Er zeigt weiter das Angebot, die Widerrufsbelehrung und „Vertrag widerrufen“, bis er abläuft, nimmt aber keine neue Entscheidung mehr an.

Kann ein Kunde einen Vertrag mehrfach widerrufen?

Nein. Ein Vertrag trägt höchstens einen Widerruf. Öffnet der Kunde den Link danach noch einmal, sieht er, wann sein Widerruf eingegangen ist.

Braucht mein Kunde ein Konto, um das Portal zu nutzen?

Nein. Der Link aus der Angebots-E-Mail reicht aus. Der Kunde meldet sich nirgendwo an, der Link gehört nur zu diesem einen Angebot.