Rechtsform und Steuerprofil einstellen

Auf dieser Seite legst Du fest, wer Dein Unternehmen rechtlich ist und wie es besteuert wird: Deine Rechtsform, die Registerangaben, die Kleinunternehmerregelung, die Standard-Steuerkategorie und den Standard-Steuersatz. Die Seite gliedert sich in vier Abschnitte mit einem gemeinsamen Speichern-Knopf: Rechtsform und Register, Pflichtangaben für Privatkunden, Steuerprofil und Kleinunternehmerregelung.

Diese Angaben stehen auf jeder Rechnung und jedem Angebot. Ein Fehler hier wirkt sich also auf jedes künftige Dokument aus, deshalb lohnt es sich, die Seite einmal in Ruhe durchzugehen, bevor Du das erste Angebot schreibst.

Wie Meyster elektronische Rechnungen erzeugt, steht nicht mehr auf dieser Seite, sondern ist fest eingestellt. Details dazu stehen unter E-Rechnung. Ob Deine Firma das Kundenportal nutzt, stellst Du auf einer eigenen Seite ein, siehe Das Kundenportal ein- und ausschalten.

Wer diese Seite sehen und ändern darf

Nur ein Administrator oder der Inhaber kann Rechtsform und Steuerprofil überhaupt öffnen. Ein Mitglied wird sofort zurück zu den Einstellungen geschickt.

Innerhalb der Seite gilt eine weitere Unterscheidung: Alle vier Abschnitte, also Rechtsform, Register, Pflichtangaben für Privatkunden, Steuerprofil und Kleinunternehmerregelung, kann nur der Inhaber ändern. Ein Administrator sieht alle Felder, kann sie aber nicht speichern, ein Hinweis auf der Seite macht das deutlich. Der Grund für diesen strengen Schutz: Rechtsform und Steuerkategorie haben unmittelbare rechtliche und finanzielle Folgen, deshalb liegt die Entscheidung allein beim Inhaber.

Rechtsform und Register

Wähl zuerst Deine Rechtsform: Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, PartG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, AG oder Sonstige.

Bei einer GmbH, UG, OHG, KG, PartG, GmbH & Co. KG oder AG fordert Meyster drei weitere Angaben:

  • Registergericht, das Gericht, bei dem Dein Unternehmen eingetragen ist.
  • Registernummer, zum Beispiel HRB 12345.
  • Geschäftsführer, die Namen durch Komma getrennt, mindestens ein Name.

Fehlt eines dieser Felder, verweigert Meyster das Speichern mit dem Hinweis, dass die Angabe für Deine Rechtsform erforderlich ist.

Anmerkung

Rechtlicher Hinweis

Eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) muss auf jedem Geschäftsbrief, einschließlich eines Angebots oder einer Rechnung, ihre Rechtsform, ihren Sitz, das Registergericht, die Registernummer und die Namen aller Geschäftsführer nennen. Eine eingetragene Personengesellschaft (OHG, KG, PartG, GmbH & Co. KG) trägt eine vergleichbare Pflicht. Ein Einzelunternehmen ist davon befreit, deshalb fordert Meyster diese drei Felder nur bei den genannten Rechtsformen.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Der Schalter Kleinunternehmerregelung wendet § 19 UStG an. Ist er eingeschaltet, weisen Deine Angebote und Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.

Wenn Du Kleinunternehmer bist

Du hast die Kleinunternehmerregelung gewählt. Was das für Deine Rechnungen genau bedeutet, steht in Erste Schritte in Meyster.

Wenn Du Umsatzsteuer ausweist

Du bist regelbesteuert. Was das für Deine Rechnungen genau bedeutet, steht in Erste Schritte in Meyster.

Erst wenn der Schalter eingeschaltet ist, zeigt der Abschnitt zwei weitere Felder: Deinen Umsatz Vorjahr und Deinen Umsatz laufendes Jahr, jeweils in Euro und mindestens 0. Ist der Schalter ausgeschaltet, bleiben diese beiden Felder verborgen, weil sie dann nichts zu prüfen haben.

Warnung

Beide Umsatzgrenzen werden geprüft

Ist die Kleinunternehmerregelung eingeschaltet und lag der Umsatz des Vorjahres über 25.000 EUR oder liegt der Umsatz des laufenden Jahres bereits über 100.000 EUR, verweigert Meyster das Speichern. Die Meldung nennt die überschrittene Schwelle, damit Du den Umsatz zuerst korrigierst oder die Regelung bewusst ausschaltest.

Anmerkung

Rechtlicher Hinweis

Der Umsatz eines Kleinunternehmens ist von der Umsatzsteuer befreit, solange er im Vorjahr 25.000 EUR und im laufenden Jahr 100.000 EUR netto nicht übersteigt. Übersteigt der laufende Umsatz die 100.000-Euro-Grenze, endet die Befreiung sofort, mit Wirkung ab dem Geschäft, das die Grenze überschreitet. Deshalb lässt Meyster keine Speicherung mit einem Umsatz über einer der beiden Grenzen zu.

Schaltest Du die Kleinunternehmerregelung nach dem Einschalten wieder aus, zeigt Meyster vor dem Speichern eine eigene Warnung: Künftige Rechnungen weisen dann Umsatzsteuer aus, bestehende Rechnungen bleiben unverändert.

Steuerprofil

Beispiel

Deine Steuerkategorie
Regelbesteuerung
Meld Dich an, dann stehen hier Deine eigenen Werte.

In diesem Abschnitt legst Du eine Standard-Steuerkategorie fest: Regelbesteuerung, Reverse-Charge (§ 13b UStG) oder Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Diese Angabe entscheidet nicht, was auf einem einzelnen Angebot oder einer Rechnung steht. Die tatsächliche Steuerkategorie ermittelt Meyster bei jedem Dokument neu, allein aus den wirklichen Fakten Deines Steuerprofils: ob die Kleinunternehmerregelung für Deine Firma gilt, ob der Kunde eine gültige USt-1-TG-Bescheinigung hat, und ob es sich um eine Bauleistung handelt. Sobald der laufende Umsatz die 100.000-Euro-Grenze übersteigt, endet die Kleinunternehmerregelung, und Meyster nutzt sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für die Steuerkategorie, weil die gesetzliche Befreiung genau dort endet (LR-TAX-02). Ein Mitglied wählt die Steuerkategorie auf keinem Angebot und keiner Rechnung mehr, sie steht dort nur als Ergebnis, mit der Begründung, warum sie gilt. Details zur Reihenfolge dieser Prüfung stehen unter Eine Rechnung schreiben.

Standard-Steuersatz

Im selben Abschnitt wählst Du den Standard-Steuersatz: 19 Prozent (Regelsteuersatz) oder 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz). Mit diesem Satz starten jedes neue Angebot, jede neue Rechnung und jede neue Position. Er gilt für jedes Mitglied, auf jedem Gerät, und auch für Entwürfe des KI-Assistenten und einer verbundenen KI-App. Auf einem einzelnen Dokument kannst Du den Satz danach weiterhin ändern.

Verlässt ein Dokument § 13b oder § 19 UStG, bekommen seine Positionen wieder diesen Satz. Eine Photovoltaikposition nach § 12 Abs. 3 UStG behält 0 Prozent (LR-TAX-09). Wie Du sie wählst, steht unter Positionen, Mengen und Preise. Den Standard-Steuersatz ändert, wie alle Felder dieser Seite, nur der Inhaber.

Hinweis

Gut zu wissen

Die Ist-Versteuerung kannst Du auf dieser Seite nicht einstellen, dafür gibt es hier kein Feld.

Wie Meyster elektronische Rechnungen erzeugt

Diese Seite enthält keine Einstellung mehr für das E-Rechnungsformat. Meyster erzeugt jede Rechnung fest als ZUGFeRD-Hybrid-PDF, für jeden Kunden gleich, ohne dass Du dafür etwas auswählst. Warum das so ist und was ZUGFeRD und XRechnung unterscheidet, steht unter E-Rechnung.

Ein Beispiel

Müller GmbH trägt bei Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer HRB 12345 und Geschäftsführer Hans Müller ein. Sie ist regelbesteuert. Jede Rechnung, die sie fertigstellt, erzeugt Meyster automatisch als ZUGFeRD-Hybrid-PDF.

Häufige Fragen

Warum kann ich als Administrator nichts auf dieser Seite ändern?

Rechtsform und Steuerprofil haben unmittelbare rechtliche und finanzielle Folgen, deshalb darf nur der Inhaber sie ändern. Du siehst alle Felder, aber sie sind gesperrt, ein Hinweis darüber erklärt das.

Ich habe die Kleinunternehmerregelung eingeschaltet, aber der Umsatz ist schon höher. Was nun?

Meyster verweigert die Speicherung, solange der Umsatz des laufenden Jahres über 100.000 EUR liegt. Prüf zuerst den Wert. Stimmt er, sprich mit Deiner Steuerberatung, ob die Regelung noch gilt, und schalte sie dann bewusst aus.

Ändert sich dadurch etwas an schon geschriebenen Rechnungen?

Nein. Jede Änderung auf dieser Seite wirkt nur auf Angebote und Rechnungen, die Du ab jetzt erstellst. Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Angaben.