Rechtsform und Steuerprofil einstellen
Wie Sie Rechtsform, Registerangaben, Kleinunternehmerregelung, Steuerprofil, die §48b-Freistellungsbescheinigung und die E-Rechnungs-Pflicht in Meyster festlegen.
Auf dieser Seite legen Sie fest, wer Ihr Unternehmen rechtlich ist und wie es besteuert wird: Ihre Rechtsform, die Registerangaben, die Kleinunternehmerregelung, die Standard-Steuerkategorie, die §48b-Freistellungsbescheinigung und das Format für E-Rechnungen.
Diese Angaben stehen auf jeder Rechnung und jedem Angebot. Ein Fehler hier wirkt sich also auf jedes künftige Dokument aus, deshalb lohnt es sich, die Seite einmal in Ruhe durchzugehen, bevor Sie das erste Angebot schreiben.
Wer diese Seite sehen und ändern darf
Nur ein Administrator oder der Inhaber kann Rechtsform und Steuerprofil überhaupt öffnen. Ein Mitglied wird sofort zurück zu den Einstellungen geschickt.
Innerhalb der Seite gilt eine weitere Unterscheidung: Rechtsform, Register, Steuerprofil, §48b-Bescheinigung und E-Rechnungs-Format kann nur der Inhaber ändern, ein Administrator sieht alle Felder, kann sie aber nicht speichern. Den Schwellenwert für die Portal-Annahme (ganz unten) darf dagegen auch ein Administrator ändern. Der Grund für den strengeren Schutz bei den übrigen Feldern: Rechtsform, Steuerkategorie und Freistellungsbescheinigung haben unmittelbare rechtliche und finanzielle Folgen, deshalb liegt die Entscheidung dort allein beim Inhaber.
Rechtsform und Register
Wählen Sie zuerst Ihre Rechtsform: Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, PartG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, AG oder Sonstige.
Bei einer GmbH, UG, OHG, KG, PartG, GmbH & Co. KG oder AG fordert Meyster drei weitere Angaben:
- Registergericht, das Gericht, bei dem Ihr Unternehmen eingetragen ist.
- Registernummer, zum Beispiel
HRB 12345. - Geschäftsführer, die Namen durch Komma getrennt, mindestens ein Name.
Fehlt eines dieser Felder, verweigert Meyster das Speichern mit dem Hinweis, dass die Angabe für Ihre Rechtsform erforderlich ist.
Eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) muss auf jedem Geschäftsbrief, einschließlich eines Angebots oder einer Rechnung, ihre Rechtsform, ihren Sitz, das Registergericht, die Registernummer und die Namen aller Geschäftsführer nennen. Eine eingetragene Personengesellschaft (OHG, KG, PartG, GmbH & Co. KG) trägt eine vergleichbare Pflicht. Ein Einzelunternehmen ist davon befreit, deshalb fordert Meyster diese drei Felder nur bei den genannten Rechtsformen.
Steuerprofil
Beispiel
Melden Sie sich an, dann stehen hier Ihre eigenen Werte.
Kleinunternehmerregelung
Der Schalter Kleinunternehmerregelung wendet § 19 UStG an. Ist er eingeschaltet, weisen Ihre Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
Wenn Sie Kleinunternehmer sind
Sie haben die Kleinunternehmerregelung gewählt. Was das für Ihre Rechnungen genau bedeutet, steht in Erste Schritte in Meyster.
Wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen
Sie sind regelbesteuert. Was das für Ihre Rechnungen genau bedeutet, steht in Erste Schritte in Meyster.
Dazu tragen Sie Ihren Umsatz Vorjahr und Ihren Umsatz laufendes Jahr ein, jeweils in Euro und mindestens 0.
Ist die Kleinunternehmerregelung eingeschaltet und der Umsatz des laufenden Jahres liegt bereits über 100.000 EUR, verweigert Meyster das Speichern. Die Meldung nennt die Schwelle, damit Sie den Umsatz zuerst korrigieren oder die Regelung bewusst ausschalten.
Der Umsatz eines Kleinunternehmens ist von der Umsatzsteuer befreit, solange er im Vorjahr 25.000 EUR und im laufenden Jahr 100.000 EUR netto nicht übersteigt. Übersteigt der laufende Umsatz die 100.000-Euro-Grenze, endet die Befreiung sofort, mit Wirkung ab dem Geschäft, das die Grenze überschreitet. Deshalb lässt Meyster keine Speicherung mit einem Umsatz über der Grenze zu.
Schalten Sie die Kleinunternehmerregelung nach dem Einschalten wieder aus, zeigt Meyster vor dem Speichern eine eigene Warnung: Künftige Rechnungen weisen dann Umsatzsteuer aus, bestehende Rechnungen bleiben unverändert.
Standard-Steuerkategorie
Zusätzlich wählen Sie eine Standard-Steuerkategorie: Regelbesteuerung, Reverse-Charge (§13b UStG) oder Kleinunternehmer (§19 UStG). Diese Auswahl hält fest, welche Steuerkategorie für Ihr Unternehmen der Normalfall ist. Die Steuerkategorie, die tatsächlich auf einem einzelnen Angebot oder einer Rechnung steht, prüft Meyster bei jedem Dokument neu anhand der wirklichen Fakten: ob die Kleinunternehmerregelung gilt, ob es eine Bauleistung ist und ob der Kunde eine gültige USt-1-TG-Bescheinigung hat. Ein Mitglied kann eine Kategorie nur bestätigen, wenn diese Fakten sie zulassen, nicht frei wählen.
Meyster kennt in der Datenbank auch eine Ist-Versteuerung (cash_accounting). Dafür gibt es auf
dieser Seite kein Feld, Sie können sie hier nicht einstellen.
§48b-Freistellungsbescheinigung
Wenn Ihr Unternehmen Bauleistungen erbringt, kann ein gewerblicher Kunde verpflichtet sein, 15 Prozent des Rechnungsbetrags einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen, die Bauabzugsteuer. Eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit Ihren Kunden von diesem Einbehalt.
Tragen Sie dafür Bescheinigungsnummer, ausstellendes Finanzamt, Gültig ab und Gültig bis ein, und laden Sie das Dokument selbst hoch, als PDF, PNG oder JPEG, höchstens 10 MB.
Entweder füllen Sie alle vier Textfelder aus, oder Sie lassen alle vier leer. Füllen Sie nur eines, verweigert Meyster das Speichern mit dem Hinweis, dass Bescheinigungsnummer und beide Gültigkeitsdaten zusammen anzugeben sind. Das Enddatum muss außerdem nach dem Startdatum liegen. Das Dokument selbst können Sie jederzeit ersetzen oder wieder entfernen.
Ein gewerblicher oder juristischer Auftraggeber von Bauleistungen muss 15 Prozent des Bruttobetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen, außer der Auftragnehmer legt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor. Diese Bescheinigung befreit also Ihre eigenen Kunden davon, den Einbehalt vorzunehmen. Ohne gültige Bescheinigung muss ein zum Einbehalt verpflichteter Kunde die 15 Prozent einbehalten.
E-Rechnung
In der Karte E-Rechnung legen Sie fest, in welchem Format Meyster elektronische Rechnungen erzeugt: XRechnung, ZUGFeRD oder Keines. Dazu kommt der Schalter Strukturierte Ausstellung, er bestimmt, ob Rechnungen an andere Unternehmen als strukturierte E-Rechnung statt als PDF verschickt werden.
Die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen führt sich stufenweise ein: Ab dem 1. Januar 2027 gilt sie für ein Unternehmen, dessen Vorjahresumsatz 800.000 EUR überstiegen hat, ab dem 1. Januar 2028 für jedes andere Unternehmen.
Solange die Pflicht für Ihr Unternehmen noch nicht gilt, können Sie die strukturierte Ausstellung ausschalten, Meyster zeigt dabei das Datum, ab dem sie verpflichtend wird. Sobald die Pflicht eingetreten ist, verweigert Meyster das Ausschalten und nennt das Datum in der Fehlermeldung.
Beispiel
Melden Sie sich an, dann stehen hier Ihre eigenen Werte.
Mehr zu XRechnung und ZUGFeRD steht in E-Rechnung.
Schwellenwert für die Portal-Annahme
Ganz unten auf der Seite legen Sie einen Schwellenwert (EUR) fest. Liegt ein Angebot über diesem Betrag, muss ein Kunde im Kundenportal zusätzlich zum Link mit Token seinen vollen Namen eingeben, um es anzunehmen. Lassen Sie das Feld leer, reicht der Link allein bei jeder Summe.
Sie können den Schwellenwert bereits setzen und speichern. Der Annahmeprozess im Kundenportal prüft ihn aber aktuell an keiner Stelle. Setzen Sie hier also schon einen Wert, wenn Sie möchten, verlassen Sie sich aber noch nicht darauf, dass er etwas erzwingt.
Müller GmbH trägt bei Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer HRB 12345 und
Geschäftsführer Hans Müller ein. Sie ist regelbesteuert, hat eine gültige
Freistellungsbescheinigung bis 31.12.2026 und stellt Rechnungen als ZUGFeRD aus. Ein Angebot über
1.250,00 € liegt unter dem gesetzten Schwellenwert von 5.000,00 €, der Kunde nimmt es allein
über den Link im Portal an.
Häufige Fragen
Warum kann ich als Administrator nichts auf dieser Seite ändern?
Rechtsform, Steuerprofil, Freistellungsbescheinigung und E-Rechnungs-Format haben unmittelbare rechtliche und finanzielle Folgen, deshalb darf nur der Inhaber sie ändern. Sie sehen alle Felder, aber sie sind gesperrt, ein Hinweis darüber erklärt das.
Ich habe die Kleinunternehmerregelung eingeschaltet, aber der Umsatz ist schon höher. Was nun?
Meyster verweigert die Speicherung, solange der Umsatz des laufenden Jahres über 100.000 EUR liegt. Prüfen Sie zuerst den Wert. Stimmt er, sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung, ob die Regelung noch gilt, und schalten Sie sie dann bewusst aus.
Ändert sich dadurch etwas an schon geschriebenen Rechnungen?
Nein. Jede Änderung auf dieser Seite wirkt nur auf Angebote und Rechnungen, die Sie ab jetzt erstellen. Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Angaben.
Wofür ist die Freistellungsbescheinigung gut, wenn ich selbst keine Bauleistungen einkaufe?
Sie hilft nicht Ihnen, sondern Ihren Kunden: Ein Kunde, der von Ihnen eine Bauleistung erhält, darf dank Ihrer gültigen Bescheinigung auf den Steuereinbehalt verzichten. Ohne die Bescheinigung müsste er 15 Prozent Ihres Rechnungsbetrags einbehalten.