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Erste Schritte in Meyster

Was Sie vor dem ersten Angebot und der ersten Rechnung einrichten sollten, in welcher Reihenfolge und warum genau diese Reihenfolge zählt.

Bevor Sie das erste echte Angebot oder die erste echte Rechnung schreiben, lohnen sich vier kurze Einrichtungsschritte. Die Reihenfolge unten ist keine Formalität: die ersten drei wirken sich auf jedes Dokument aus, das Sie je erstellen, und einer davon sperrt sich, sobald Sie ihn einmal gebraucht haben.

Beispiel

Ihre FirmaMüller Elektrotechnik GmbH
Nächste RechnungsnummerRE-2026-0001
Ihre SteuerkategorieRegelbesteuerung

Melden Sie sich an, dann stehen hier Ihre eigenen Werte.

  1. Firmendaten und Steuerprofil eintragen

    Öffnen Sie Allgemein für Ihren Firmennamen, Ihre Adresse und Ihr Logo, und Rechtsform und Steuerprofil für Ihre Rechtsform, Ihre Steuernummer und Ihre Steuerkategorie.

    Diese Angaben stehen auf jedem Angebot und jeder Rechnung, die Sie je erstellen, und einige davon sind gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Firmenname, Adresse und Steuernummer fehlt einer Rechnung ein Pflichtfeld. Eine GmbH oder UG braucht zusätzlich Registergericht, Registernummer und die Namen ihrer Geschäftsführer. Das jetzt einzutragen erspart Ihnen, es später mitten in einer wichtigen Rechnung nachzuholen.

  2. Nummernkreise festlegen, solange das noch geht

    Öffnen Sie Belegnummerierung und legen Sie Präfix und Startnummer für Angebote und Rechnungen fest.

    Das ist der Schritt mit der härtesten Frist: Sobald Ihre erste Rechnung oder Ihr erstes Angebot eine Nummer bekommen hat, sperrt Meyster Präfix und Startnummer für immer. Das ist Absicht, nicht ein Fehler: eine Rechnungsnummernfolge muss lückenlos und nachvollziehbar bleiben. Jetzt, vor der ersten Rechnung, ist der letzte Moment, an dem Sie das Muster noch frei wählen. Mehr dazu unter Belegnummern verstehen und einstellen.

  3. Design anpassen

    Öffnen Sie Design, laden Sie Ihr Logo hoch und wählen Sie eine Akzentfarbe für Ihre Dokumente.

    Das Design ist jederzeit änderbar und wirkt nur auf Dokumente, die Sie danach erstellen oder neu rendern. Es lohnt sich trotzdem früh, weil das erste Angebot, das ein Kunde sieht, meist auch das erste ist, das professionell aussehen soll.

  4. Katalog aufbauen

    Öffnen Sie Katalog und legen Sie wiederkehrende Positionen und Positionsgruppen für Ihr Gewerk an, oder installieren Sie ein passendes Vorlagenpaket.

    Der Katalog ist der einzige der vier Schritte, der sich nicht auf ein einzelnes Dokument auswirkt, sondern auf jedes künftige: Je mehr Positionen darin stehen, desto weniger tippen Sie beim zehnten und beim zwanzigsten Angebot noch von Hand.

Was Ihre Steuerkategorie für Ihre Rechnungen bedeutet

Wenn Sie Kleinunternehmer sind

Sie haben die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gewählt. Auf Ihren Rechnungen steht deshalb keine Umsatzsteuer, dafür der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf § 19 UStG. Das gilt so lange, bis Ihr Umsatz im laufenden Jahr die Schwelle von 100.000 EUR übersteigt.

Wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen

Sie sind regelbesteuert. Auf Ihren Rechnungen weisen Sie die Umsatzsteuer offen aus, in der Regel 19 Prozent, bei einigen Leistungen 7 Prozent oder 0 Prozent. Sie können das in Rechtsform und Steuerprofil jederzeit ändern, die Änderung wirkt dann auf künftige Dokumente.

Was Sie später noch nachholen können

Design und Katalog können Sie jederzeit erweitern, ohne dass etwas verloren geht. Firmendaten und Steuerprofil lassen sich ebenfalls jederzeit ändern, mit Wirkung ab dem nächsten Dokument. Nur die Nummernkreise sperren sich, sobald die erste Nummer vergeben ist. Das ist der eine Schritt, den Sie wirklich vor der ersten Rechnung erledigen sollten.