Mahnwesen ist das Stufenmodell, mit dem Meyster eine unbezahlte Rechnung nachverfolgt: von der freundlichen Erinnerung bis zur letzten Mahnung vor einer Übergabe.
Wichtig vorweg, damit Du hier keine Zeit verlierst: Meyster verschickt heute noch keine Mahnung automatisch, und es gibt auch keine Schaltfläche, um eine einzelne Stufe von Hand auszulösen. Auf dieser Seite liest Du, wie die Stufenleiter aufgebaut ist, und was Du auf einer überfälligen Rechnung schon heute selbst tun kannst.
Warum es eine feste Stufenleiter gibt
Ein Kunde, der nicht zahlt, soll nicht nach Gefühl behandelt werden. Eine feste Reihe von Stufen, mit festen Abständen zum Fälligkeitsdatum, sorgt dafür, dass jeder Kunde gleich behandelt wird und niemand behaupten kann, er sei anders behandelt worden als ein anderer. Genau dafür ist das Mahnwesen (Mahnverfahren) da: eine nachvollziehbare Kette von Schritten für den Fall, dass Geld ausbleibt.
Wie Du die Stufen für Deine Firma einrichtest, also welche Stufe aktiv ist, nach wie vielen Tagen sie greift, und welchen Text sie trägt, liest Du unter Mahnwesen einstellen. Diese Seite hier erklärt das Konzept, damit Du verstehst, was Du dort einstellst.
Die vier Stufen
Eine Mahnstufe ist kein Status im Sinn des Angebots- oder Rechnungsstatus und taucht deshalb nirgends als Statuslabel auf. Es gibt genau vier davon, immer in dieser Reihenfolge:
| Stufe | Bedeutung | Pauschale oder Zinsen |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | Der erste, freundliche Hinweis, dass die Rechnung noch offen ist. | Nie |
| Erste Mahnung | Die erste förmliche Mahnung. | Möglich |
| Zweite Mahnung | Die zweite förmliche Mahnung. | Möglich |
| Letzte Mahnung | Die letzte Stufe vor einer Übergabe, zum Beispiel an ein Inkassobüro. | Möglich |
Die Zahlungserinnerung darf nie eine Pauschale oder Verzugszinsen tragen. Das ist keine bloße Konvention, sondern in der Datenbank selbst festgelegt: Eine Zahlungserinnerung mit Pauschale oder Zinsen lässt sich gar nicht erst speichern. Erst ab der ersten Mahnung kann eine Pauschale, eine feste Gebühr, dazukommen, und können Verzugszinsen berechnet werden: ein Zuschlag, der sich am gesetzlichen Basiszinssatz orientiert und für Geschäftskunden höher ausfällt als für Privatkunden. Ob eine Stufe tatsächlich eine Pauschale oder Zinsen trägt, legst Du pro Stufe in den Mahnwesen-Einstellungen fest.
So ist die Stufenleiter aufgebaut, wenn sie eines Tages Mahnungen verschickt. Für Deine offenen Rechnungen heute bedeutet das noch nichts von selbst, dazu gleich mehr.
Beispiel
- Mahnwesen für Deine Firma
eingeschaltet
Was heute wirklich passiert
Das Mahnwesen kennt keinen automatischen Lauf und keine Schaltfläche "Diese Stufe jetzt senden". Weder ein geplanter Hintergrundjob noch ein Klick auf der Rechnung löst eine Mahnstufe aus. Eine Mahnung schreibst und verschickst Du heute selbst, außerhalb von Meyster.
Was auf der Rechnung selbst schon heute funktioniert:
- Mahnverfahren pausieren
Auf der Rechnungsdetailseite steht im Feld Mahnwesen, in der rechten Spalte neben Angaben wie dem Fälligkeitsdatum, die Schaltfläche "Pausieren". Trag dort einen Grund ein, zum Beispiel weil der Kunde den Betrag bestreitet. Solange die Rechnung pausiert ist, würde keine weitere Stufe greifen, sobald der automatische Lauf einmal existiert.
- Mahnverfahren fortsetzen
Über "Fortsetzen", an derselben Stelle, hebst Du die Pause wieder auf. Die Leiter würde ab der zuletzt erreichten Stufe weiterlaufen.
- Übergabe erfassen
Hat eine Rechnung die letzte Stufe erreicht, zeigt das Feld Mahnwesen den Hinweis "bereit zur Übergabe". Nur der Inhaber kann über "Übergabe erfassen" ein Datum und eine Notiz hinterlegen, zum Beispiel weil der Fall an ein Inkassobüro oder einen Anwalt geht. Damit verlässt die Rechnung die aktive Mahnleiter.
Das Feld Mahnwesen mit diesen drei Aktionen steht auf jeder Rechnung, die nicht mehr Entwurf ist, in der Spalte mit den übrigen Rechnungsangaben. Der Mahnverlauf selbst, die Liste der bisher versendeten Mahnungen, öffnest Du über das Menü "Weitere Aktionen" und den Eintrag "Mahnverlauf". Beides gibt es nur, wenn das Mahnwesen eingeschaltet ist. Öffne dazu Rechnungen und die gewünschte Rechnung.
Kein Versand, auch nicht manuell
Eine Mahnung lässt sich über diese Seite heute nicht verschicken, weder automatisch noch von Dir von Hand. Pausieren, Fortsetzen und Übergabe erfassen ändern nur, wie die Leiter geführt wird. Sie lösen keinen Versand aus.
Was zählt, und was nicht
Eine Rechnung rutscht in der Betrachtung nur weiter, solange wirklich noch Geld offen ist. Ein freigegebener Sicherheitseinbehalt oder eine korrekt einbehaltene Bauabzugsteuer zählen dabei nie als offener Betrag. Wie der offene Betrag einer Rechnung genau berechnet wird, liest Du unter Zahlungen erfassen.
Wann Du was nutzt
Nutz Pausieren, wenn ein Kunde die Rechnung ernsthaft bestreitet und Du festhalten willst, warum ein Fall gerade ruht.
Nutz Übergabe erfassen, wenn Du Dich entschieden hast, den Fall aus eigener Hand zu geben, etwa an ein Inkassobüro. Das ist eine reine Notiz für Dich selbst, kein Versand an den Kunden.
Was tatsächlich automatisch verschickt wird
Damit Du hier nicht den Eindruck bekommst, bei überfälligen Rechnungen passiere in Meyster gar nichts von selbst: Es gibt eine eigene, unabhängige Funktion für einfache Zahlungserinnerungen per E-Mail, ganz ohne Pauschale, ohne Zinsen und ohne eigenes Mahn-PDF. Diese läuft, wenn Du sie einschaltest, wirklich automatisch, vor und nach dem Fälligkeitsdatum. Sie ist etwas anderes als das Mahnwesen auf dieser Seite und gehört zu Welche Mails und Erinnerungen verschickt werden, wo Du die Einstellungen dazu findest.
Beispiel
- Erinnerung nach Fälligkeit, in Tagen
7, 14
Häufige Fragen
Warum sehe ich nirgends eine gesendete Mahnung?
Weil noch keine verschickt wurde. Meyster kann eine Mahnstufe zwar berechnen und in der Datenbank festhalten, aber der Versandmechanismus dafür ist noch nicht angebunden. Der Mahnverlauf auf der Rechnung bleibt deshalb leer, bis diese Funktion tatsächlich fertig ist.
Was bedeutet "bereit zur Übergabe"?
Das heißt, die Mahnleiter hätte für diese Rechnung ihre letzte konfigurierte Stufe erreicht, wenn sie automatisch liefe. Es ist ein Hinweis für Dich, kein Zustand, den ein Kunde je zu sehen bekommt.
Zählt die Zahlungserinnerung schon als Mahnung?
Nein. Die Zahlungserinnerung ist bewusst die erste, folgenlose Stufe. Sie trägt nie eine Pauschale und nie Verzugszinsen. Erst die drei Mahnungen danach können beides tragen, wenn Du das in den Mahnwesen-Einstellungen so festgelegt hast.
Kann ich eine Mahnung von Hand als PDF erstellen und selbst verschicken?
Nein, dafür gibt es aktuell keinen Weg in der App. Wenn Du einen Kunden an eine offene Rechnung erinnern willst, tu das heute außerhalb von Meyster, zum Beispiel per eigener E-Mail oder Telefon, und halt den Zahlungseingang anschließend unter Zahlungen erfassen fest.
Wer darf pausieren, fortsetzen oder eine Übergabe erfassen?
Pausieren und Fortsetzen kann jedes Mitglied mit Zugriff auf die Rechnung. Eine Übergabe erfassen kann nur der Inhaber der Firma.
Passt dazu
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- Welche Mails Meyster automatisch schickt, und wannErklärt den gemeinsamen Zeitplan rund um die Fälligkeit, die Erinnerungen für ablaufende Angebote und wie sich das vom Mahnwesen unterscheidet.