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Design für Angebote und Rechnungen einstellen

Wie Sie Logo, Farbe, Schrift, Reihenfolge und Textbausteine Ihrer Dokumente festlegen, und warum sich Pflichtabschnitte verschieben, aber nie ausblenden lassen.

Auf der Design-Seite legen Sie fest, wie Ihre Angebote und Rechnungen aussehen: Logo, Farbe, Schrift, welche Abschnitte erscheinen, in welcher Reihenfolge, und welche Texte darauf stehen.

Das Design bestimmt nur das Aussehen. Welche Angaben ein Dokument enthalten muss, entscheidet weiterhin das Gesetz, nicht diese Seite.

Warum es diese Seite gibt

Ihre Angebote und Rechnungen sind für einen Kunden oft der einzige Berührungspunkt mit Ihrer Firma abseits der Baustelle. Ein Dokument, das aussieht wie eine Vorlage von der Stange, wirkt anders als eines mit Ihrem Logo und Ihrer Farbe. Deshalb lässt Meyster Sie das Aussehen frei gestalten.

Gleichzeitig verlangt das Gesetz bestimmte Angaben auf jedem Dokument: den Steuerhinweis, die Firmenanschrift, den Zahlungsabschnitt und mehr, je nachdem, was auf das Dokument zutrifft. Ein Design, das diese Angaben verschwinden lässt, würde ein unvollständiges oder unwirksames Dokument erzeugen, auch wenn es hübsch aussieht.

Deshalb trennt diese Seite zwei Dinge sauber: Was Sie frei gestalten (Logo, Farbe, Schrift, optionale Abschnitte, Reihenfolge, Texte), und was das Gesetz vorschreibt (die Pflichtabschnitte selbst). Bei den Pflichtabschnitten entscheiden Sie nur noch, wo im Dokument sie stehen, nie ob sie stehen.

Wer die Seite öffnen und ändern darf

Nur Inhaber und Administrator dürfen Design öffnen. Ein Mitglied wird sofort zu den Einstellungen zurückgeschickt und sieht diese Seite gar nicht, auch nicht zum Ansehen.

Zusätzlich braucht Ihre Firma mindestens den Tarif Pro. Auf dem kostenlosen Tarif zeigt Meyster statt der Einstellungen eine Karte mit einem Upgrade-Hinweis und einem Link zu Tarif und Abrechnung. Sie ändern in dem Fall nichts, Sie sehen nur, dass die Funktion existiert.

Ihr Tarif ist Free .

Was Sie einstellen können

Sie laden ein PNG oder JPG hoch, höchstens 2 MB. Das Logo erscheint im Kopf jedes Dokuments. Sie können es jederzeit ersetzen oder entfernen.

Primärfarbe

Eine Hex-Farbe, entweder über Farbvorschläge, einen Farbwähler oder als Text eingegeben. Meyster verwendet sie als Akzentfarbe auf Ihren Dokumenten, zum Beispiel für Überschriften und Trennlinien. Ein Klick setzt die Farbe auf den Standard zurück.

Typografie

Sie wählen die Schriftart, serifenlos, Serif oder Monospace, und die Grundschriftgröße, von 8 bis 14 pt. Der Standard ist eine serifenlose Schrift bei 10 pt.

Optionale Abschnitte

Vier Schalter entscheiden, ob ein Abschnitt überhaupt erscheint:

AbschnittStandard
Deckblattaus
Einleitungstextan
Projektbezugan
Seitennummerierungan

Diese vier sind reine Geschmackssache. Es gibt kein Gesetz, das ein Deckblatt oder eine Seitennummerierung verlangt.

Reihenfolge der Abschnitte: verschieben ja, ausblenden fast nie

Das ist der wichtigste Teil dieser Seite. Meyster listet 13 Abschnitte, die auf einem Dokument vorkommen können, in der Reihenfolge, in der sie gedruckt werden. Sie können jeden davon nach oben oder unten verschieben. Aber nur vier davon lassen sich auch ausblenden, weil ein Ausblenden-Schalter direkt daneben steht:

AbschnittAusblendbar
Rechtliche Fußzeile der Firmanein
Gesetzlicher Steuerhinweisnein
Aufteilung Lohn und Materialnein
Aufbewahrungshinweis für Empfängernein
Verzugshinweis für Verbrauchernein
Abschnitt Bauabzugsteuernein
Abschnitt Sicherheitseinbehaltnein
Zahlungsabschnittnein
Abzug vorheriger Abschlagsrechnungennein
Ansprechpartnerja
Unterschriftsbereichja
Schlusstextja
Fußzeilennotizja

Die neun Abschnitte ohne Schalter erscheinen immer dann, wenn sie auf das jeweilige Dokument zutreffen. Ein Abschnitt, der auf ein Dokument nicht zutrifft, zum Beispiel der Sicherheitseinbehalt auf einer Rechnung ohne Einbehalt, bleibt trotzdem weg, weil er dann schlicht keinen Inhalt hat. Das ist kein Ausblenden, das ist einfach nichts zu zeigen.

Die restlichen Register-Zeilen hinter den übrigen Pflichtabschnitten: der Aufbewahrungshinweis für Empfänger folgt aus LR-INV-05, der Steuerhinweis kann je nach Steuerprofil aus LR-TAX-01 (Steuerschuldumkehr) oder LR-TAX-02 (Kleinunternehmer) stammen, und der Verzugshinweis für Verbraucher folgt aus LR-CON-05.

Die Spezifikation nennt das so: "Mandatory tax and legal blocks can be placed but never removed" für die steuerlichen und rechtlichen Pflichtabschnitte, und "Mandatory payment and consumer protection blocks can be placed but never removed" für den Zahlungsabschnitt, den Abzug, den Verzugshinweis und den Aufbewahrungshinweis. Beide Regeln gelten unabhängig davon, wie Sie die Reihenfolge sonst gestalten.

Spalten der Positionstabelle

Neun Kontrollkästchen entscheiden, welche Spalten in der Positionstabelle stehen: Positionsnummer, Titel, Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis, Rabatt, Steuersatz und Gesamtbetrag. Titel und Gesamtbetrag sind immer angehakt und lassen sich nicht abwählen, ohne sie wäre die Tabelle für einen Kunden nicht lesbar.

Die Steuersatz-Spalte erscheint außerdem automatisch, sobald ein Dokument Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen enthält, auch wenn Sie sie hier abgewählt haben. Ein Kunde muss sehen können, welcher Steuersatz zu welcher Position gehört, sobald es mehr als einen gibt.

Angebotstexte und Rechnungstexte

Sie legen für Angebote und für Rechnungen je einen eigenen Einleitungstext, Schlusstext und eine Fußzeilennotiz fest. Beide Textblöcke sind getrennte Karten auf der Seite, weil ein Angebot oft einen anderen Ton braucht als eine Rechnung.

Diese Texte sind nur der Startpunkt. Wenn Sie später ein einzelnes Angebot oder eine einzelne Rechnung schreiben, übernimmt Meyster diesen Standardtext, und Sie können ihn für dieses eine Dokument ändern, ohne den Standard zu verändern. Die Texte werden vor dem Speichern bereinigt, sodass kein Code oder Skript darin landen kann.

Live-Vorschau

Ganz unten auf der Seite rendert Meyster eine echte Vorschau mit Beispieldaten, in drei Varianten: Privatkunde, Kunde mit Steuerschuldumkehr und Schlussrechnung mit Abzügen. Sie wechseln zwischen den Varianten über die Reiter oben in der Karte.

Die Vorschau zeigt jede Änderung sofort, aber sie speichert und verschickt nichts. Kein Kunde bekommt diese Beispieldokumente zu sehen. Nutzen Sie die drei Varianten gezielt, um zu prüfen, ob zum Beispiel die Aufteilung Lohn und Material bei einer Privatperson gut aussieht, oder ob der Abzug der Abschlagsrechnungen bei einer Schlussrechnung an der richtigen Stelle steht.

Wann Sie was nutzen

Prüfen Sie die Vorschau jedes Mal, wenn Sie die Reihenfolge der Abschnitte ändern. Eine Verschiebung, die auf dem Bildschirm sinnvoll aussieht, kann bei einer echten Schlussrechnung mit Abzügen anders wirken als bei einem einfachen Angebot.

Ein Beispiel

Angenommen, Sie stellen für Müller GmbH eine Schlussrechnung RE-2026-0042 über 1.250,00 € für das Bauvorhaben Sanierung Bad, Lindenstraße 14. Sie haben zuvor eine Abschlagsrechnung über 800,00 € gestellt und einen Sicherheitseinbehalt von 5 Prozent vereinbart.

Mit dem Design, das Sie hier einstellen, erscheint auf dieser Rechnung: Ihr Logo und Ihre Primärfarbe im Kopf, die rechtliche Fußzeile und der Steuerhinweis an der von Ihnen gewählten Stelle, der Abzug der 800,00 € Abschlagsrechnung, der Sicherheitseinbehalt mit Freigabedatum, und der Zahlungsabschnitt mit Ihren Bankdaten. Verschieben Sie diese Abschnitte, wie Sie möchten, ausblenden können Sie keinen davon.

Ihre Änderung wirkt erst auf neue Dokumente

Eine Änderung am Design betrifft nur Dokumente, die Meyster danach erstellt oder erneut rendert. Eine bereits festgeschriebene Rechnung behält ihr ursprüngliches Aussehen.

Logo nach dem Versand geändert

Sie versenden RE-2026-0042 am 3. März mit Ihrem alten Logo. Am 10. März laden Sie ein neues Logo hoch. Öffnen Sie RE-2026-0042 erneut, zeigt sie weiterhin das alte Logo. Ein neues Angebot, das Sie am 11. März schreiben, zeigt bereits das neue Logo.

Häufige Fragen

Kann ich den Steuerhinweis oder die rechtliche Fußzeile ausblenden?

Nein. Diese Abschnitte erscheinen immer, wenn sie auf ein Dokument zutreffen. Sie können nur entscheiden, an welcher Stelle im Dokument sie stehen.

Warum sehe ich die Steuersatz-Spalte, obwohl ich sie abgewählt habe?

Weil das Dokument, das Sie gerade ansehen, Positionen mit mehr als einem Steuersatz enthält. In dem Fall blendet Meyster die Spalte automatisch wieder ein, unabhängig von Ihrer Einstellung.

Warum kann ich diese Seite nicht öffnen, obwohl ich Mitglied der Firma bin?

Nur Inhaber und Administrator dürfen die Design-Einstellungen öffnen. Als Mitglied werden Sie zu den Einstellungen zurückgeschickt. Bitten Sie einen Administrator oder den Inhaber, die Änderung für Sie vorzunehmen.

Ändert sich das Aussehen meiner bereits verschickten Rechnungen, wenn ich das Design jetzt anpasse?

Nein. Eine Änderung wirkt nur auf Dokumente, die danach erstellt oder erneut geöffnet werden. Eine festgeschriebene Rechnung behält für immer ihr ursprüngliches Aussehen.

Ich bin auf dem kostenlosen Tarif. Kann ich das Design trotzdem testen?

Nicht auf dieser Seite. Sie sehen nur eine Karte mit einem Upgrade-Hinweis. Ihre Dokumente benutzen bis dahin die Standardeinstellungen von Meyster, die für sich schon vollständig und gesetzeskonform sind.

Kann ein einzelnes Angebot einen anderen Schlusstext bekommen als der Standard?

Ja. Der Text hier ist nur der Startwert für ein neues Angebot. Sie ändern ihn beim Schreiben des einzelnen Angebots, ohne den Standardtext auf dieser Seite zu verändern.