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Was ein Auftragsverarbeiter ist und wer in Meysters Register steht

Welche Firmen in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten, wofür sie das tun, wo sie sitzen, und was Ihre eigene Pflicht als Verantwortliche oder Verantwortlicher ist.

Ein Auftragsverarbeiter ist eine Firma, die in Ihrem Auftrag mit den Daten Ihrer Kundinnen und Kunden arbeitet, zum Beispiel weil sie die Datenbank betreibt, E-Mails verschickt oder Ihre Website hostet. Meyster selbst nutzt mehrere solcher Firmen, um zu funktionieren, und jede davon steht in diesem Register.

Warum es dieses Register überhaupt gibt

Sobald Sie Meyster nutzen, sind Sie gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden die Verantwortliche oder der Verantwortliche für deren Daten, im Sinne der DSGVO. Meyster ist dabei Ihr Auftragsverarbeiter. Die DSGVO verlangt, dass Sie wissen, wer mit diesen Daten sonst noch in Berührung kommt, also wen Meyster seinerseits beauftragt, wofür, und mit welcher rechtlichen Grundlage, falls diese Firma außerhalb der EU sitzt. Dieses Register beantwortet genau das.

Wer im Register steht

FirmaZweckDatenkategorienStandortGrundlage
SupabaseDatenbankAlle AnwendungsdatenFrankfurt, EUEU-Region
PostHogProduktanalyseNutzungsereignisseEU-RegionEU-Region
ResendTransaktions-E-MailsE-Mail-Adressen und InhalteEU-RegionEU-Region
OpenRouterKI-Modell-RoutingKI-Prompt-InhalteAußerhalb der EUSCC + TIA
NetlifyHostingAlle AnwendungsdatenAußerhalb der EUSCC + TIA

Firmen mit EU-Region arbeiten vollständig innerhalb der EU. Firmen ohne EU-Region laufen unter Standardvertragsklauseln (SCC) und mit einer dokumentierten Transfer-Folgenabschätzung (TIA), das ist der gesetzlich vorgesehene Weg, Daten trotzdem rechtmäßig außerhalb der EU verarbeiten zu lassen. Modellanbieter, die Meyster über OpenRouter erreicht, trainieren nicht mit den Daten, die Sie über die KI-Funktionen einreichen, und speichern sie nicht dauerhaft.

Was das für Sie als Verantwortliche oder Verantwortlichen bedeutet

Für die hier gelisteten Firmen müssen Sie selbst nichts abschließen, das übernimmt Meyster für Sie. Ihre eigene Pflicht bleibt trotzdem bestehen: Für Meyster selbst brauchen Sie einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag, weil Sie Meyster mit Ihren Kundendaten beauftragen. Alles dazu steht unter Auftragsverarbeitungsvertrag und Sicherheitsmaßnahmen.